Eingliederungs-Hilfen

Ein junger Mensch hat seelische Probleme.

Man sagt auch: Er ist seelisch behindert.

Darum kann er vieles nicht so tun,

wie es Menschen ohne Behinderung tun können.

Das Jugend-Amt hilft dem jungen Menschen

in seinem Leben.

Die Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe.

Sie hilft zum Beispiel:

  • bei dem Wohnen
  • bei der Arbeit
  • in der Bildung
  • in der Freizeit
  • bei der Gesundheit

Die Hilfe ist für junge Menschen von 0 bis 21 Jahren.

Einige Personen bekommen sogar Hilfe bis die Personen 27 Jahre alt sind.

Sie können einen Antrag für die Hilfen zur Erziehung beim Jugend-Amt stellen.

Achtung: Auf dieser Internet-Seite können Sie den Antrag nicht stellen.

Sie müssen den Antrag beim Jugend-Amt stellen

Voraussetzungen für den Antrag

Es gibt Regeln für den Antrag.

Die Regeln nennt man Voraussetzungen.

Das sind die Voraussetzungen für den Antrag:

  • Die seelische Behinderung dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
  • Ein Arzt oder eine Ärztin schreibt auf:
    Das Kind hat eine seelische Behinderung.
    Das heißt: Ärztliche Stellungnahme.
  • Eltern können einen Antrag für das Kind stellen.
  • Junge Menschen von 15 bis 21 Jahren können selbst einen Antrag stellen.

So stellen Sie den Antrag:

Jetzt erklären wir Ihnen alles zu dem Antrag.

1. Kontakt mit dem Jugend-Amt

Es gibt 2 Wege:

  1. Klicken Sie hier. 
    Klicken Sie auf „Beratungsgespräch vereinbaren“.
    Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein und klicken Sie auf „Prüfen und weiter“.
    Dann sehen Sie den Kontakt zum Jugend-Amt.
    Jetzt können Sie einen Termin machen.
    Zum Beispiel per Telefon.
  2. Klicken Sie hier 
    Klicken Sie auf „Online-Anfrage stellen“.
    Jetzt können Sie sich mit Ihrem Nutzer-Konto anmelden.
    Danach können Sie dem Jugend-Amt schreiben.

2. Beratung in dem Jugend-Amt

Gehen Sie zu dem Termin im Jugend-Amt.
Dort besprechen Sie mit einer Fachkraft Ihre Probleme.
Sie erhalten Infos über weitere Schritte.
Zum Beispiel:

  1. Beratungs-Stellen in der Nähe.
  2. Eingliederungs-Hilfen.

3. Ärztliche Stellungnahme

Ein Arzt oder eine Ärztin schreibt auf:
Das Kind hat eine seelische Behinderung.
Das Jugend-Amt erhält diese Ärztliche Stellungnahme.
Sie müssen das erlauben.

4. Antrag stellen

Die Fachkraft im Jugend-Amt zeigt Ihnen, 
wie Sie den Antrag stellen.
Achtung: 
Sie können den Antrag nicht auf dieser Internet-Seite stellen. 
Sie können den Antrag nur im Jugend-Amt stellen.

5. Jugend-Amt prüft und entscheidet

Das Jugend-Amt prüft Ihren Antrag.
Das Jugend-Amt entscheidet, 
ob und welche Hilfe es geben kann.

6. Entscheiden für eine Hilfe

Sie wählen gemeinsam mit dem Jugend-Amt eine passende Hilfe aus.

7. Hilfe-Plan erstellen

Sie erstellen mit dem Jugend-Amt einen Hilfe-Plan.
In dem Plan steht,

  • was bei Ihrem Kind gut läuft.
  • welche Probleme es mit Ihrem Kind gibt.
  • was das Kind erreichen will.
  • wann das Kind das erreichen will.

8. Hilfe durchführen

Die Hilfe macht meist ein freier Träger.
Ein freier Träger ist eine andere Einrichtung.
Die Mitarbeit der Familien ist dabei wichtig.

9. Hilfe überprüfen

Das Jugend-Amt überprüft den Hilfe-Plan regelmäßig.
Das macht es gemeinsam mit Ihnen.

10. Hilfe anpassen oder beenden

Sie brauchen weiter Unterstützung.
Dann kann die Hilfe weiter gemacht werden.
Oder Sie brauchen keine Hilfe mehr.
Dann wird die Hilfe beendet.