Hilfen und sozialpädagogische Unterstützung auch "Hilfen zur Erziehung" genannt

Individuelle Hilfen – bei Herausforderungen in der Erziehung und zur Persönlichkeitsentwicklung Ihres Kindes.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Jugendamt auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Meistens kann Ihnen im Beratungsgespräch schon geholfen werden.

In Kontakt treten

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Hilfen zur Erziehung bieten sozialpädagogische Unterstützung, die es Ihnen und Ihrer Familie ermöglicht, familiäre Herausforderungen besser zu bewältigen. Sie können für eine kurze Zeit bewilligt werden oder über einen längeren Zeitraum. Das Jugendamt bietet Ihnen individuelle Hilfe im Lebensumfeld der Familie. Das heißt ambulant. Die Hilfe kann auch an einem anderen Ort für ein Kind erbracht werden, zum Beispiel in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie. Das heißt stationär. Die passende Hilfe wird gemeinsam mit dem Kind oder dem Jugendlichen, seinen Eltern und dem Jugendamt ausgewählt. Das Ziel der Hilfen zur Erziehung ist es, dass die Familie es schafft, Herausforderungen ohne die Unterstützung des Jugendamts zu meistern.

Die typischen Hilfen zur Erziehung sind:

  • Erziehungsberatung

  • Soziale Gruppenarbeit

  • Erziehungsbeistand

  • Sozialpädagogische Familienhilfe

  • Erziehung in einer Tagesgruppe

  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

  • Vollzeitpflege

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Beispiele - so kann Hilfe zur Erziehung aussehen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Jasmin ist 12 Jahre alt. Sie unterdrückt ihre jüngere Schwester Lena. Mittlerweile liegt Lena deswegen nachts oft wach. Sie kann nicht schlafen. Von ihrem Vater lässt sich Jasmin nichts sagen. Der Alleinerziehende schafft es kaum noch, den Alltag zu bewältigen. Verzweifelt wendet er sich daher an das zuständige Jugendamt. Nach mehreren Beratungsgesprächen beschließen sie gemeinsam, dass der Vater für sechs Stunden pro Woche eine erfahrene pädagogische Fachkraft an die Seite gestellt bekommt. Diese unterstützt den Vater dabei, mit den Herausforderungen in der Erziehung besser zurecht zu kommen. Gemeinsam suchen sie nach Ursachen für das Problem und nach Lösungen. So soll sich die familiäre Situation verbessern.

Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (stationäre Unterbringung)

Johanns Eltern leben getrennt. Er sieht seinen Vater kaum noch. Mit 9 Jahren sitzt er bis tief in die Nacht vor seinem Computer. Er geht nicht zur Schule und hat keinen geregelten Tagesablauf. Johann hält sich nicht an Regeln. Seine Mutter ist im Moment mit ihrem Leben überfordert. Sie dringt nicht mehr zu Johann durch. Gemeinsam sind beide ins Jugendamt gegangen. Dort haben beide über längere Zeit Beratungen bekommen. Trotzdem ist alles gleichgeblieben. Die Mutter ist derzeit nicht in der Lage, ihrem Sohn die Erziehung zu geben, die er für seine Entwicklung braucht. Deswegen ist ein Zusammenleben im Moment nicht möglich. Gemeinsam mit dem Jugendamt entscheidet sie, dass Johann vorübergehend in einer sozialpädagogisch betreuten Wohngruppe leben wird. Sie kann ihr Kind regelmäßig besuchen. Wann kann der Junge zu seiner Mutter zurückkehren? Das prüft das Jugendamt regelmäßig.

Wer bekommt die Hilfe?

Eltern haben Anspruch auf die Hilfen zur Erziehung.

Für welches Alter ist die Hilfe?

Die Hilfe ist für Familien mit minderjährigen Kindern.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich Hilfen zur Erziehung bekomme?

  • Es muss einen Bedarf für die Hilfe geben. Sie können als Eltern eine Erziehung, die dem Wohl Ihres Kindes entspricht, nicht gewährleisten.

  • Die Hilfe zur Erziehung kann die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen positiv beeinflussen.

  • Die Mitarbeit der Eltern und der Familie ist wichtig. Nur so können Hilfen wirksam sein und sich die Situation innerhalb der Familie verbessern

Wie bekomme ich Hilfen zur Erziehung?

  1. Kontaktaufnahme: Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen
    Beratungsgespräch vereinbaren
  2. Beratungsgespräch im zuständigen Jugendamt: Sie besprechen mit einer Fachkraft vom Jugendamt Ihr Anliegen. Ihnen werden mögliche nächste Schritte aufgezeigt. Dies können zum Beispiel Anlaufstellen in Ihrer Nähe sein. Oder Hilfen zur Erziehung.
  3. Entscheidung für eine Hilfe: Sie wählen gemeinsam mit dem Jugendamt eine geeignete Hilfe aus.
  4. Antrag stellen: Sie stellen einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
  5. Bewilligung: Das Jugendamt bewilligt Ihren Antrag. Dann beauftragt er einen freien Träger mit der Hilfe.
  6. Hilfeplan erstellen: In diesem legen Sie gemeinsam mit dem Jugendamt Ihre Ziele der Hilfe fest. Der Hilfeplan wird vom Jugendamt verfasst.
  7. Durchführung der Hilfe: Die Hilfe wird in der Regel durch einen freien Träger erbracht. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig.
  8. Überprüfung der Hilfe: Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen überprüft.
  9. Anpassung oder Beendigung der Hilfe: Im besten Fall benötigen Sie keine Hilfe mehr. Dann wird die Hilfe zur Erziehung beendet. Wenn Sie weiterhin Unterstützung benötigen, dann kann die Hilfe fortgeführt werden.

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind im achten Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Leistungen sollen Familien und Kindern bei Problemen helfen.

Diese Hilfen zur Erziehung sieht das Gesetz vor:

Erziehungsberatung § 28 SGB VIII

Erziehungs-, Jugend- oder Familienberatungsstellen sind oft erste Anlaufpunkte. Sie, helfen Ihnen bei Problemen in der Familie. Bei Krisen und Problemen durch Trennung und Scheidung erhalten Sie hier wichtige Unterstützung. Weitere Information zur Erziehungsberatung finden Sie hier Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII

Die soziale Gruppenarbeit ermöglicht älteren Kindern und Jugendlichen ein intensives soziales Lernen mit anderen. Sie soll unterstützen, dass Ihr Kind sich besser entwickeln kann. So können Probleme mit der Umwelt abnehmen. Die Gruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen unter der Anleitung sozialpädagogischer Fachkräfte.

Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII

Ein Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei Problem und Konflikten. Es handelt sich um eine Fachkraft, die sich regelmäßig mit dem Kind oder dem Jugendlichen trifft. Ein Erziehungsbeistand soll den jungen Menschen bei der Bewältigung von Problemen unterstützen. Das soziale Umfeld wird einbezogen.

Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Die ganze Familie steht im Mittelpunkt der sozialpädagogischen Familienhilfe. Eine Fachkraft kommt in Ihre Familie und bietet regelmäßig Unterstützung. Themen sind Erziehung, Alltagsproblemen und Schwierigkeiten mit Außenstehenden. Ziel ist es, ihrer Familie zu helfen, auftretende Konflikte selbst zu lösen. Ziel ist es auch, dass Sie und Ihre Familie schwierige Situationen selbstständig gut meistern können.

Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen mit anderen gefördert. Fachleute betreuen Ihr Kind wochentags in der Tagesgruppe, es wohnt aber weiterhin bei Ihnen als Eltern. Die Fachkräfte arbeiten auch mit Ihnen zusammen, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Dadurch unterstützt diese Hilfe den Verbleib des Kindes in Ihrer Familie.

Vollzeitpflege § 33 SGB VIII

Vollzeitpflege ist eine mögliche Hilfe für Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind allein zu betreuen und zu erziehen. Das Kind lebt dabei entweder vollständig oder zum überwiegenden Teil in einer Pflegefamilie. Die Pflegefamilie übernimmt die Verantwortung, das Kind zu betreuen und im Alltag zu erziehen.

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII

Bei der Heimerziehung leben Kinder und Jugendliche in einer Wohngruppe oder einer sonstigen betreuten Wohnform, wenn ihr Verbleib im Elternhaus auf Zeit oder auf Dauer nicht möglich ist. In den vielfältigen Angeboten betreuen Fachleute Ihr Kind über Tag und Nacht pädagogisch. Die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten fördert seine Entwicklung.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII

Diese Hilfeform richtet sich speziell an Jugendliche, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben Unterstützung benötigen. Die Betreuung ist flexibel und wird an die Lebensumstände des jungen Menschen angepasst. Die Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte kann im Elternhaus, in der Wohnung des jungen Menschen oder in einer Wohngruppe stattfinden.

Neben den Hilfen zur Erziehung hat das Jugendamt weitere Angebote für Sie, zum Beispiel:

  • Sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt (§ 13 SGB VIII)
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII)
  • Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals Jugendgerichtshilfe) (§ 38 JGG)

Die Dauer von Hilfen zur Erziehung ist sehr unterschiedlich. Manchmal reichen wenige Termine, um eine familiäre Situation zu verbessern. In anderen Situationen können es viele Jahre sein, wenn zum Beispiel ein Kind oder Jugendlicher nicht mehr in der Familie leben kann. Längere Hilfen zur Erziehung bewilligt das Jugendamt für ein halbes oder ein ganzes Jahr.  Vor dem Ende des bewilligten Zeitraums findet mit allen Beteiligten ein Hilfeplangespräch statt. Gemeinsam wird überprüft, ob durch die Hilfe zur Erziehung eine Verbesserung der Situation erreicht wurde.

Eltern und junge Volljährige können nicht verpflichtet werden, Hilfen zur Erziehung anzunehmen. Hilfen zur Erziehung beruhen auf Freiwilligkeit. Sie können nur funktionieren, wenn Mütter und Väter und der junge Mensch die Unterstützung annehmen und mit den Fachkräften zusammenarbeiten.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn es das Wohl des Kindes erfordert, kann das Familiengericht Mütter und Väter dazu verpflichten, Hilfen anzunehmen.

Eltern und Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander, auch wenn ein Kind in einer Heimgruppe lebt. Wie, wo und wie häufig Sie Ihr Kind treffen, legen die Beteiligten fest. Nur bei schwerwiegenden Gründen kann das Jugendamt den Umgang verbieten – beispielsweise, weil es einem Kind im Umgang mit seinen Eltern überhaupt nicht gut geht. Wenn Sie sich als Eltern mit dem Jugendamt über den Umgang nicht einig sind, kann das Familiengericht entscheiden.

Alle ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kostenfrei für Eltern und für junge Volljährige.

Bei teilstationären und stationären Hilfen sind die Eltern verpflichtet, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Dabei wird die Höhe des Einkommens in der Familie berücksichtigt. Ist Ihr Einkommen gering, ist mindestens ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

Je nachdem wie das Jugendamt organisiert ist, kann es mehrere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter geben. Einige Bereiche sind voneinander getrennt. Für die Hilfeplanung ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig. Für finanzielle Angelegenheiten ist die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe zuständig.

Freie Träger der Jugendhilfe sind Vereine, Unternehmen oder Stiftungen. Die meisten haben sich zusammengeschlossen in Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralverband der Juden in Deutschland. Daneben gibt es viele weitere gemeinnützige freie Träger.

Das Jugendamt arbeitet in Deutschland eng mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Die freien Träger übernehmen viele Aufgaben für das Jugendamt und haben dafür Fachkräfte angestellt. Die Hilfen zur Erziehung gehören zu diesen Aufgaben

Zum Antrag auf Hilfen zur Erziehung

Für die Hilfe zur Erziehung stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt. Den Antrag können Sie gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im Jugendamt ausfüllen. Sie können den Antrag auch online ausfüllen und abschicken. Dafür bekommen Sie die Internetadresse und den Zugangscode nach der persönlichen Beratung.

Der Ablauf einer Hilfe zur Erziehung wird hier vorgestellt. Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Kontaktaufnahme
    Nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Jugendamt auf. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Beratung im zuständigen Jugendamt
    Sie sprechen mit einer Fachkraft des Jugendamts: Welche Probleme haben Sie und Ihre Kinder? Wie kann die familiäre Situation verbessert werden?  Die Fachkraft empfiehlt Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung. Das können Hilfen zur Erziehung oder andere Arten der Unterstützung sein. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jugendamt beantwortet Ihnen alle Fragen zum Ablauf, zu den möglichen Hilfen und zu Ihren Rechten und Pflichten..    
  3. Entscheidung für eine Hilfe
    Das Jugendamt sucht mit Ihnen eine passende Hilfe aus. Die Erziehungshilfe wird von einem freien Träger geleistet. Sie suchen den Träger gemeinsam mit dem Jugendamt aus. Ihren Wünschen stimmt das Jugendamt meistens zu.
  4. Antrag stellen
    Für die Hilfe zur Erziehung stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Den Antrag können Sie gemeinsam mit /einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im Jugendamt ausfüllen. Sie können den Antrag auch online ausfüllen und abschicken. Dafür bekommen Sie die Internetadresse und den Zugangscode nach der persönlichen Beratung.
  5. Bewilligung
    Jugendamt bewilligt Ihren Antrag. Dann beauftragt er einen freien Träger mit der Hilfe. Das Jugendamt organisiert den ersten Kontakt zwischen Ihnen mit dem zuständigen Mitarbeiter.
  6. Hilfeplan erstellen
    Nun gibt es das sogenannte Hilfeplangespräch. In diesem Gespräch geht es um Ihre konkreten Ziele für die Erziehung, die Sie mit der Hilfe vom Jugendamt erreichen wollen. Teilnehmende sind Sie und ihre Familie, das Jugendamt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom freien Träger. Wenn Sie damit einverstanden sind, lädt das Jugendamt weitere Institutionen dazu ein. Das können zum Beispiel Mitarbeitende aus Kindergarten oder Schule sein. Der Hilfeplan soll verständlich und nachvollziehbar sein. Er wird vom Jugendamt verfasst und an alle Beteiligte verteilt.
  7. Durchführung der Hilfe
    Die Unterstützung bekommen Sie durch Mitarbeitende eines freien Trägers der Jugendhilfe. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig.
  8. Finanzierung
    Viele Hilfen sind kostenfrei. Nähere Informationen zur Finanzierung lesen Sie hier.
  9. Überprüfung der Hilfe
    In regelmäßigen Abständen kommen Sie und Ihre Familie mit den Fachkräften des freien Trägers und mit der Fachkraft vom Jugendamt zu einem Hilfeplangespräch zusammen. Gemeinsam besprechen Sie, wie sich die Hilfe auf Ihre Lage auswirkt. Verbessert sich die schwierige Situation? Konnten Fortschritte durch die Hilfe gemacht werden? Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Benötigen Sie und Ihre Familie eine Verlängerung der Hilfe? Oder ist eine andere Hilfe besser geeignet in Ihrer Lage?
  10. Anpassung oder Beendigung der Hilfe
    Die Hilfe zur Erziehung endet, wenn Sie die schwierige Lage in der Familie gemeistert haben. Sie können die Hilfe zu jedem Zeitpunkt beenden, wenn Sie sie nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Zum Abschluss gibt es ein gemeinsames Gespräch. Das Jugendamt lädt Sie dazu ein.

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Jugendamtes. Diese beraten Sie gerne und unterstützten Sie, den Antrag zu stellen.

Für die ersten Schritte benötigen Sie keine Dokumente. Welche Unterlagen Sie später brauchen, klären Sie im individuellen Gespräch mit dem Jugendamt.

Um den Antrag zu stellen, sind die Unterschriften von Beiden sorgeberechtigten Elternteilen notwendig. Wenn ein Elternteil mit dem Antrag nicht einverstanden ist, gibt es Möglichkeiten, diese Zustimmung durch das Familiengericht zu ersetzen. Wenden sie sich hierzu bitte an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Jugendamt.

Ja, Sie können den Antrag jederzeit zurückziehen.


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

Mein Jugendamt finden

Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de