Akute Krisen und Notfälle

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Ist ein Kind in Not? Melden Sie sich bei einem Jugendamt

Kindeswohlgefährdung melden

Das Jugendamt hilft auch in akuten Krisen.

Befindet sich ein Kind in einer Notsituation? Dann melden Sie sich jederzeit beim Kinder- und Jugendschutztelefon in Ihrem Jugendamt.

Bist du selbst ein Kind und weißt nicht weiter? Dann melde Dich beim dem Kinder- und Jugendschutztelefon in deinem Jugendamt. Dort ist Tag und Nacht jemand zu erreichen. Du kannst auch die Polizei anrufen.

Die Nummer findest Du auf der Homepage deines Jugendamtes.


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

Mein Jugendamt finden


Kindeswohlgefährdung

Kinder und Jugendliche sollen ihre Persönlichkeit und ihre Stärken frei von Gewalt entfalten und dabei durch Erziehung, Bildung und Förderung unterstützt werden. Dafür müssen sie besonders geschützt werden.

Das Grundgesetz gibt den Eltern das Recht und die Pflicht, ihre Kinder selbst zu erziehen. Erziehung kann auch eine schwierige Aufgabe sein. Deshalb bietet der Staat Eltern und Familien Hilfen und Unterstützungen an. Das Jugendamt ist dafür zuständig.

Kinder haben ebenfalls Rechte – und Eltern Pflichten. Eltern müssen zum Beispiel dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder befriedigt werden. Grundbedürfnisse sind zum Beispiel Ernährung, gesundheitliche Versorgung, ein sicherer Lebensort und eine zuverlässige Bezugsperson. Außerdem dürfen Eltern die Rechte der Kinder nicht verletzen.

Wenn Eltern ihre Verantwortung für die Erziehung grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann wird der Staat aktiv und schützt Kinder und Jugendliche. Diese Aufgabe übernehmen das Jugendamt und das Familiengericht für den Staat.

Das Jugendamt

  • steht Eltern mit Information, Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen sowie in krisenhaften Situationen zur Seite.
  • ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. In Notsituationen können sie sich beraten lassen – und bei Bedarf kann ihnen das Jugendamt vorübergehend ein sicheres Dach über dem Kopf vermitteln.
  • geht allen Hinweisen, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten, nach. Bei der Frage „Was tun?“ ist das Jugendamt auch für Fachkräfte und andere Personen, die sich um ein Kind sorgen, die zentrale Anlaufstelle.
  • geht aktiv auf Familien zu. Es organisiert Hilfe oder Schutz, sobald Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Notsituationen kann das Jugendamt Familien mit einem breiten Spektrum an Hilfen Entlastung und Unterstützung bieten.

Dabei baut das Jugendamt auf ein umfassendes, abgestuftes System von Hilfen, die vor Ort erreichbar sind.  Es bietet vielfältige Angebote zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Vorbeugung von Gefahrensituationen. Es bietet auch praktische Unterstützung in Krisen und durch Maßnahmen und Hilfen, die Kinder und Jugendliche bei akuten Gefährdungen wirksam schützen.

Wenn es Hinweise gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes Schaden nehmen könnten, dann muss das Jugendamt handeln.

Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und zum Schutz von Kindern tätig zu werden.

Das Gesetz regelt dabei, welche Schritte im Jugendamt eingehalten werden müssen, wenn es Hinweise zu einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung gibt. Diese Schritte sind:

  • Jede Mitteilung wird geprüft und schriftlich dokumentiert.
  • Die Fachkräfte verschaffen sich meistens einen persönlichen Eindruck davon, wie es dem Kind und seinen Geschwistern zu Hause geht.
  • Fachkräfte stützen ihre Einschätzung auf ihr sozialpädagogisches Wissen und Erfahrung.
  • Es sind immer mindestens zwei Fachkräfte, die eine Situation einschätzen und Lösungswege beraten.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des Kindeswohls in der Familie werden eingeleitet.
  • Kinder oder Jugendliche werden sicher außerhalb der Familie untergebracht, wenn das Kindeswohl in der Familie nicht gewährleistet werden kann.

Um den notwendigen Schutz für das Kind zu sichern, setzt das Jugendamt vorrangig auf die Eltern.

Manchmal haben Eltern eigene Sorgen oder sind überfordert, weshalb Kinder aus dem Blick geraten. Oder sie werden gewalttätig. Dann werden die Eltern nach Möglichkeit so gestärkt und unterstützt, damit sie sich wieder verantwortlich um ihre Kinder kümmern können.

Es kann eine akute Gefährdung für das Wohlergehen eines Kindes geben, wenn

  • Eltern notwendige Hilfe nicht annehmen wollen.
  • Eltern trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen.

In so einer akuten Notlage kann ein Jugendamt – auch gegen den Willen der Eltern – die notwendige Hilfe für ein Kind organisieren: Es kann ein Kind vorübergehend aus der Familie nehmen und an einem anderen Ort sicher unterbringen. Voraussetzung für diese sogenannte „Inobhutnahme“ ist immer, dass eine Gefahr für das Kind besteht. Auch Kinder und Jugendliche können sich an das Jugendamt wenden, wenn sie Angst davor haben, nach Hause zu gehen. Dann kann das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen.

Das Jugendamt muss das Familiengericht einschalten, wenn

  • Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten
    und
  • Eltern ihre Kinder nicht ausreichend versorgen und schützen.

Das Familiengericht entscheidet dann.

  • Es kann Eltern zur Mitarbeit verpflichten.
  • Es kann Eingriffe in das Sorgerecht vornehmen.
  • Das Familiengericht kann entscheiden, ob es notwendig ist, ein Kind aus der Familie herauszunehmen.

In Gefahrensituationen kann das Jugendamt kurzfristig Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen. Das Jugendamt kann die Rechte von Eltern jedoch nicht beschränken.

Das Jugendamt muss das Familiengericht einschalten, wenn Eltern notwendige Hilfen für das Kind verweigern.

Der Familienrichter oder die Familienrichterin versucht im persönlichen Gespräch mit Jugendamt und den Eltern eine Lösung für das Kind zu finden. Das Familiengericht versucht, die Eltern zu motivieren Unterstützung anzunehmen. Wenn es das Wohl des Kindes erfordert, kann das Familiengericht Mütter und Väter auch dazu verpflichten Hilfen anzunehmen. Es kann sogar über das Sorgerecht und den zukünftigen Lebensort der Kinder entscheiden.

Das Jugendamt ist an den Gesprächen und am Verfahren beteiligt. Es berichtet über die Situation der Familie und die Entwicklung des Kindes und schlägt geeignete Hilfen vor.

Das Familiengericht trifft eine Entscheidung. Es prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam und weiterhin notwendig sind.

Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de