Unterstützung für junge Volljährige

Das Jugendamt hilft Ihnen auf dem Weg ein selbstständiges Leben zu führen.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Jugendamt auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Meistens kann Ihnen hier schon geholfen und das Anliegen geklärt werden.

In Kontakt treten​​​​​​​

Wie steht das Jugendamt jungen Erwachsenen zur Seite?

Das Jugendamt unterstützt Sie als junge Volljährige bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung, damit Sie ein eigenverantwortliches Leben führen können. Es bietet Ihnen dafür individuelle Hilfen – im elterlichen Haushalt, in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngruppe. Es gibt diese Angebote:

  • Erziehungsbeistandschaft – eine Person unterstützt im Alltag
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen
  • Heimerziehung – Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
  • Betreute Wohnformen – der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden

Beispiele - So kann Hilfe für junge Volljährige aussehen

Bisherige Hilfe verlängern

Alina lebt seit einigen Jahren in einer Pflegefamilie. Sie wird bald 18 Jahre. Nach einer schwierigen Zeit in ihrer Kindheit hat Alina einen guten Weg eingeschlagen. In einem Jahr will sie ihr Abitur machen. Sie fühlt sich noch nicht in der Lage, eigenständig zu wohnen. Alina will daher bis zu ihrem Abitur weiter bei der Pflegefamilie leben. Diese soll sie noch eine Zeit lang darin unterstützen, mit den späteren Anforderungen an ein selbständiges Leben zurechtzukommen. Sie stellt hierfür einen Antrag beim Jugendamt.

Betreutes Jugendwohnen

Tim ist gerade 18 Jahre alt geworden. Sein letztes Jahr war sehr schwierig. Mit seinen Eltern und seinen jüngeren Geschwistern gab es andauernd Streit. Die Eltern machen ihn für die Konflikte verantwortlich. Sie werfen ihn kurzerhand aus dem Elternhaus und brechen den Kontakt zu ihm ab. Tim kommt zunächst bei Bekannten unter, wo er nicht auf Dauer bleiben kann. Dort erfährt er, dass ihm das Jugendamt in seiner Situation helfen kann. Nach anfänglichen Vorbehalten überwindet er seine Scham und macht einen Termin.

Tim hat mehrere Gespräche mit der Fachkraft im Jugendamt. An eine Rückkehr in seine Familie ist nicht mehr zu denken. Tim möchte vom Jugendamt Unterstützung bekommen, um sein Leben eigenständig zu führen. Er stellt einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige. Er bekommt einen Platz in einem Apartmenthaus, in dem auch andere junge Erwachsene leben. Sie werden mehrmals in der Woche von Pädagoginnen und Pädagogen betreut.

Wer bekommt die Hilfe?

Junge Volljährige, die erstmals Hilfe beim Jugendamt beantragen. Und junge Volljährige, die das Jugendamt bereits vor dem 18. Lebensjahr unterstützt hat.

Für welches Alter ist die Hilfe?

Die Hilfen sind für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr da. In besonderen Gründen gibt es Hilfen bis höchstens zum 27. Lebensjahr.

Können alle jungen Volljährigen Hilfen bekommen?

Sie können als junge Volljährige oder junger Volljähriger Hilfen erhalten, wenn:

  • Sie Fähigkeiten erlernen und Kompetenzen gewinnen möchten, um Ihr Leben selbstbestimmt, eigenverantwortlich und selbständig zu meistern. mehr erfahren
  • Ihre Persönlichkeitsentwicklung  gefährdet ist oder Sie  Unterstützung brauchen, um Ihren Alltag zu bewältigen. mehr erfahren

Wie bekomme ich Hilfen für junge Volljährige?

  1. Kontaktaufnahme: Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen
    In Kontakt treten
  2. Beratungsgespräche im zuständigen Jugendamt: Sie besprechen Ihr Anliegen mit einer Fachkraft vom Jugendamt. Ihnen werden mögliche nächste Schritte aufgezeigt. Dies können zum Beispiel Anlaufstellen in Ihrer Nähe sein. Oder Hilfen für junge Volljährige.
  3. Entscheidung für eine Hilfe: Sie wählen gemeinsam mit dem Jugendamt eine geeignete Hilfe aus.
  4. Antrag stellen: Sie stellen einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige.
  5. Bewilligung: Jugendamt bewilligt Ihren Antrag. Dann beauftragt er einen freien Träger mit der Hilfe.
  6. Hilfeplan erstellen: In einem Hilfeplan legen Sie gemeinsam mit dem Jugendamt Ihre Ziele für die Hilfe fest. Der Hilfeplan wird vom Jugendamt verfasst.
  7. Durchführung der Hilfe: Die Hilfe wird in der Regel durch einen freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig.
  8. Überprüfung der Hilfe: Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen überprüft.
  9. Anpassung oder Beendigung der Hilfe: Im besten Fall benötigen Sie keine Hilfe mehr. Dann wird die Hilfe zur Erziehung beendet. Wenn Sie weiterhin Unterstützung benötigen, dann kann die Hilfe fortgeführt werden.

Hilfen für junge Volljährige

Das Jugendamt bietet Ihnen unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Diese orientiert sich an Ihren persönlichen Zielen, Wünschen, Fähigkeiten sowie Ressourcen wie Ihrem Umfeld, Ihren Freunden und Ihrer Familie. Pädagogische Fachkräfte begleiten Sie dabei, Ihre Alltagsprobleme zu bewältigen und entwickeln mit Ihnen eine Perspektive. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe leben.

Das Jugendamt kann Sie in Ihrer eigenen Wohnung unterstützen. Wenn Sie noch keine eigene Wohnung haben, kann es ein Ziel der Hilfe sein, gemeinsam mit Ihnen eine eigene Wohnung zu finden. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und kann ein Ergebnis Ihrer Gespräche mit dem Jugendamt sein.

Grundsätzlich bekommen Sie kein Geld vom Jugendamt. Wenn Sie noch kein eigenes Geld verdienen und niemand anderes für Ihren Unterhalt sorgt, kann es sein, dass das Jugendamt Ihnen Hilfen zum Lebensunterhalt zahlt – zum Beispiel für Wohnraum, Lebensmittel oder Bekleidung. Ihre Ansprechpartner im Jugendamt werden das anhand Ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen.

Ja, da Sie bereits volljährig sind, können Sie grundsätzlich Ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Ihre Eltern sind oftmals weiter verpflichtet, für Ihren Unterhalt aufzukommen. Das führt häufig zu Streit mit den Eltern. Das Jugendamt kann Sie in dieser Situation beraten und mit Ihnen gemeinsam Lösungen überlegen.

Nein, das Jugendamt kann Sie im Haushalt der Eltern unterstützen, aber auch in Ihrer eigenen Wohnung, einer Wohngruppe oder in Ihrer Pflegefamilie.

Ihre Persönlichkeit ist gut entwickelt, wenn Sie Ihren Alltag bewältigen können – auch wenn Schwierigkeiten auftreten. Sie können für sich sagen:

  • Wenn ich traurig bin oder eine Niederlage einstecken muss, schaffe ich es trotzdem, wieder nach vorne zu schauen.
  • Ich kann sagen, was ich will. Ich kann mir auch die Meinung von anderen Menschen anhören, ohne laut zu werden oder Gewalt anzuwenden.
  • Ich kann meinen Tagesablauf selbst organisieren. Ich halte Termine und Verabredungen ein.
  • Wenn ich etwas anfange, dann bringe ich es meistens zu Ende.
  • Ich weiß, was meine Entscheidungen bedeuten. Ich trage die Konsequenzen.
  • Ich erkenne, wenn andere Menschen mir nicht guttun, und lasse mich nicht von ihnen beeinflussen.
  • Den Alltag bekomme ich meist ohne fremde Hilfe organisiert.
  • Ich traue mir zu, selbständig zu leben.
  • Ich kenne die Regeln der Gesellschaft und halte mich daran.
  • Ich habe Verständnis für Menschen mit anderem kulturellem Hintergrund.

Eine eigenverantwortliche Lebensführung bedeutet, dass Sie sich gut um sich selbst kümmern können. Sie können für sich sagen:

  • Ich führe Beziehungen zu Menschen, die mich unterstützen und mir nicht schaden.
  • Ich kann mit Geld umgehen und kann es mir einteilen.
  • Ich gehe zu ärztlichem Fachpersonal, wenn ich krank bin. Ich gehe zu den Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem nehme ich keine Drogen.
  • Ich habe ein Dach über dem Kopf und halte meinen Bereich sauber und aufgeräumt.
  • Ich gehe regelmäßig zur Schule oder mache eine Ausbildung. Ich habe ein Ziel vor Augen.

Zum Antrag auf Hilfen für junge Volljährige

Sie melden sich bei ihrem Jugendamt und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Sie erhalten Informationen über Hilfen für junge Volljährige.

Der Ablauf einer Hilfe zur Erziehung wird hier vorgestellt. Die wichtigsten Schritte sind

  • Kontakt aufnehmen
    Nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Jugendamt auf. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  • Beratungsgespräch im zuständigen Jugendamt
    Sie sprechen mit einer Fachkraft des Jugendamts: Welche Probleme haben Sie? Wie kann Ihre Situation verbessert werden?  Die Fachkraft empfiehlt Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung. Das können Hilfen für junge Volljährige oder andere Arten der Unterstützung sein. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jugendamt beantwortet Ihnen alle Fragen zum Ablauf, zu den möglichen Hilfen und zu Ihren Rechten und Pflichten.    
  • Entscheidung für eine Hilfe
    Das Jugendamt sucht mit Ihnen eine passende Hilfe aus. Die Hilfe wird von einem freien Träger geleistet. Sie suchen den Träger gemeinsam mit dem Jugendamt aus. Ihren Wünschen stimmt das Jugendamt meistens zu.    
  • Antrag stellen
    Sie stellen einen Antrag für die Hilfe für junge Volljährige. Die meisten Jugendämter benötigen einen schriftlichen Antrag für die Dokumentation. Sie können den Antrag gemeinsam mit einem Mitarbeiter im Jugendamt stellen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und abzuschicken. Hierfür erhalten Sie nach der persönlichen Beratung im Jugendamt einen Zugangscode.    
  • Bewilligung
    Jugendamt bewilligt Ihren Antrag. Dann beauftragt er einen freien Träger mit der Hilfe. Das Jugendamt organisiert den ersten Kontakt zwischen Ihnen mit dem zuständigen Mitarbeiter.    
  • Hilfeplan erstellen
    Nun gibt es das sogenannte Hilfeplangespräch. In diesem Gespräch geht es um Ihre konkreten Ziele, die Sie mit der Hilfe vom Jugendamt erreichen wollen. Teilnehmende sind Sie, das Jugendamt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom freien Träger. Wenn Sie damit einverstanden sind, lädt das Jugendamt weitere Personen dazu ein. Das können zum Beispiel Ihre Eltern oder Lehrende aus der Schule sein. Der Hilfeplan soll verständlich und nachvollziehbar sein. Er wird vom Jugendamt verfasst und an alle Beteiligte verteilt.    
  • Durchführung der Hilfe
    Die Hilfe bekommen Sie von Mitarbeitenden eines freien Trägers der Jugendhilfe. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig.
  • Überprüfung der Hilfe
    In regelmäßigen Abständen kommen Sie mit der Fachkraft des freien Trägers und mit der Fachkraft vom Jugendamt zu einem Hilfeplangespräch zusammen. Gemeinsam besprechen Sie, wie sich die Hilfe auf Ihre Lage auswirkt. Verbessert sich Ihre persönliche Situation? Können Sie Fortschritt durch die Hilfe machen? Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Benötigen Sie eine Verlängerung der Hilfe?    
  • Anpassung oder Beendigung der Hilfe
    Die Hilfe endet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, oder wenn Sie die Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Zum Ende der Hilfe gibt es häufig ein Abschlussgespräch, zu dem das Jugendamt Sie einlädt.

Die Mitarbeitenden Ihres zuständigen Jugendamtes beraten und unterstützen Sie gerne dabei, den Antrag auszufüllen und zu stellen.

Wenn Sie Geld verdienen, kann es sein, dass Sie einen Beitrag für Ihren Lebensunterhalt leisten müssen. Das Jugendamt prüft dies anhand Ihres persönlichen Einkommens und berät Sie.

Das ist abhängig von der Art der Hilfe. In der Regel wird diese alle sechs Monate in einem Hilfeplangespräch mit Ihnen, Ihrer pädagogischen Betreuung und dem Jugendamt besprochen. Gemeinsam überlegen alle Beteiligten, ob sie die Hilfe beenden können oder sie fortgesetzt werden soll. Sie können die Hilfe jederzeit beenden, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.

Sie können die Hilfe jederzeit beenden, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

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Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de