Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfe für Kinder und junge Menschen mit einer seelischen Behinderung oder drohender seelischer Behinderung wie es im achten Sozialgesetzbuch in Paragraph 35a steht.

Ziel ist, dass Kinder und junge Menschen mit Behinderung gleichberechtigt, voll und wirksam am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Jugendamt auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.

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Was sind Eingliederungshilfen?

Eingliederungshilfen unterstützen Kinder und junge Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung beim Wohnen, beim Arbeiten, in der Bildung und in der Freizeit. Hindernisse im Alltag sind für Menschen mit Behinderungen oftmals schwieriger zu überwinden als für andere Menschen. Eingliederungshilfen haben das Ziel, dass der Betroffene diese Hindernisse meistern kann.  Das Kind oder der junge Mensch soll selbst entscheiden können, wie es oder er sein Leben führen will.

Eingliederungshilfen sind in vier Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können zum Beispiel so aussehen:

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

Bitte beachten Sie: In diesem Onlinedienst können Sie Anfragen für Eingliederungshilfen für Kinder und junge Menschen stellen, die eine seelische Behinderung haben oder davon bedroht sind. Für andere Eingliederungshilfen kann eine andere Stelle zuständig sein. Wenn Sie die zuständige Stelle nicht kennen, dann berät Sie das Jugendamt gerne.

Beispiele - So kann Eingliederungshilfe aussehen

Autismus Therapie bei Asperger-Autismus

Sonja ist 10 Jahre alt. Sie ist eine gute Schülerin. Im Unterricht kann sie sich aber schwer einfügen. Sie reagiert nicht auf das, was ihr gesagt wird. Es scheint ihr schwer zu fallen, das Verhalten und die Gespräche der Lehrerinnen und Lehrer und Mitschülerinnen und Mitschüler zu verstehen. Die Situation in der Schule wird ernst. Sonja steht kurz vor der Suspendierung. Hat Sonja eine Autismus-Spektrum-Störung?  Die Lehrerin empfiehlt den Eltern, zu einem Kinderarzt zu gehen. Der Kinderarzt schickt die Familie zu einem Spezialisten, der bei Sonja tatsächlich die Diagnose Asperger-Syndrom feststellt. Die Eltern beantragen daraufhin beim Jugendamt eine Eingliederungshilfe. Dort vermitteln die Fachkräfte nach mehreren gemeinsamen Gesprächen Sonja eine autismusspezifische Förderung. In den Terminen lernt Sonja allmählich mit den Menschen und Situationen in ihrem Alltag umzugehen und kann wie alle Kinder am Schulalltag teilnehmen. Auch die Schule lernt, was Sonja benötigt damit sie sich in der Schule wohl fühlt.

Schulbegleitung (in ambulanter Form)

David ist 8 Jahre alt. Er geht in die zweite Klasse. Der Lehrerin fällt immer häufiger auf, dass er Schwierigkeiten hat, seine Aufgaben zu machen. Er reagiert nicht auf das, was sie sagt. David meidet Blick- und Körperkontakt zu den anderen Kindern. Die Lehrerin berichtet den Eltern von ihren Beobachtungen. Die Eltern haben das Verhalten auch schon bei David beobachtet. Sie machen sich Sorgen und gehen mit David zu einer Ärztin. Sie stellt bei David eine emotional-soziale Störung fest.

Von einer Bekannten haben die Eltern erfahren, dass das Jugendamt ihnen helfen kann. Dort beantragen sie eine Eingliederungshilfe für David. Um seine Nachteile gegenüber anderen Kindern auszugleichen, unterstützt ihn zukünftig eine Schulbegleitung.  Mit ihr soll er lernen, dem Unterricht besser zu folgen und sich zu beteiligen. Auch die Schule lernt, was David benötigt um im Unterricht zurecht zu kommen.

Für welches Alter gelten die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und junge Menschen?

Die Hilfe ist für Kinder und junge Menschen im Alter von 0 bis 21 Jahren. In Ausnahmefällen können die Hilfen bis zum Alter von 27 Jahren weitergehen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte zu bekommen?

  • Es muss eine seelische Behinderung vorliegen. Oder das Kind oder der junge Mensch muss von einer seelischen Behinderung bedroht sein. Es ist davon auszugehen, dass der Zustand länger als sechs Monate anhält. Mehr zu dem Thema seelische Behinderung finden Sie hier. Verlinkung
  • Kann das Kind oder der junge Mensch durch seine seelische Behinderung weniger an seiner Umwelt teilnehmen? Das kann das familiäre Zusammenleben sein, die Schule oder die Freizeit. Dann spricht man von „beeinträchtigter Teilhabe“.
  • Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung und auch eine geistige oder körperliche Behinderung? Dann wird im Gespräch mit dem Jugendamt geklärt, ob das Jugendamt hierfür zuständig ist. Es ist möglich, dass eine andere Stelle zuständig ist.
  • Kinder und Jugendliche, die ausschließlich eine geistige Behinderung oder eine körperliche Behinderung haben, können keine Eingliederungshilfe für Kinder und junge Menschen mit seelischer Behinderung erhalten. Hat Ihr Kind eine geistige oder körperliche Behinderung, dann finden Sie hier weitere Informationen Verlinkung.

Welche Dokumente brauche ich?

Sie brauchen von einer Ärztin oder einem Arzt eine Stellungnahme über die seelische Behinderung bei ihrem Kind. Das Jugendamt fordert die ärztliche Stellungnahme an. Dazu braucht es Ihre Zustimmung.

Wer kann die Hilfe beantragen?

  • Eltern können die Eingliederungshilfe für ihr Kind beantragen.
  • Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 15 bis 21 Jahren können die Hilfe für sich selbst beantragen.

Wie bekommt man Eingliederungshilfe?

  1. Kontaktaufnahme: Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen
    Beratungsgespräch vereinbaren
  2. Beratungsgespräche im zuständigen Jugendamt: Sie besprechen mit einer Fachkraft vom Jugendamt Ihr Anliegen. Ihnen werden mögliche nächste Schritte aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel der Besuch einer Anlaufstelle in Ihrer Nähe sein. Es kann sein, dass eine Eingliederungshilfe für Ihr Kind geeignet ist.
  3. Einholen einer ärztlichen Stellungnahme: Eingliederungshilfen können nur mit einer ärztlichen Stellungnahme gewährt werden. Mit Ihrer Erlaubnis holt das Jugendamt diese Stellungnahme bei dem Arzt/der Ärztin Ihres Kindes ein.
  4. Antrag stellen: Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Ihr Kind. Ab 15 Jahren können Jugendliche für sich selbst einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
  5. Jugendamt prüft und entscheidet: Das Jugendamt prüft anhand der Diagnose des Arztes/ der Ärztin und der geführten Gespräche, ob und welche Hilfe gewährt wird.
  6. Entscheidung für eine Hilfe: Sie wählen gemeinsam mit dem Jugendamt eine geeignete Hilfe aus.
  7. Hilfeplan erstellen: In einem Hilfeplan legen Sie gemeinsam mit dem Jugendamt die Ziele für die Hilfe fest. Der Hilfeplan wird vom Jugendamt geschrieben.
  8. Durchführung der Hilfe : Die Hilfe wird in der Regel durch einen freien Träger erbracht. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig. 
  9. Überprüfung der Hilfe: Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen überprüft.
  10. Anpassung oder Beendigung der Hilfe: Im besten Fall benötigt Ihr Kind keine Hilfe mehr. Dann wird die Eingliederungshilfe beendet. Wenn Ihr Kind weiterhin Unterstützung benötigt, dann kann die Hilfe fortgeführt werden.

Eingliederungshilfe

Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn psychische Störungen oder Verhaltensstörungen dazu führen, dass ein junger Mensch in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Eine seelische Behinderung liegt auch vor, wenn ein junger Mensch durch seine Störung kurz davor ist, dass er am allgemeinen Leben nicht vollständig teilnehmen kann. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. Von seelischer Behinderung betroffene Kinder können die Schule nicht ohne Hilfe besuchen. Oder ein Kind und seine Eltern kommen miteinander nicht zurecht. Oder ein Jugendlicher kann der Freizeitbeschäftigung nicht nachkommen. In solchen Situationen unterstützt Sie die Eingliederungshilfe des Jugendamtes.

Als körperbehindert werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die erheblich und dauerhaft in ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt sind.

Als geistig behindert werden Kinder bezeichnet, deren messbare Intelligenz unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Kinder mit geistiger Behinderung können ihren Alltag nur mit Unterstützung meistern.

Hat das Kind oder der Jugendliche eine körperliche oder geistige Behinderung, sind je nach Bundesland die Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem neunten Sozialgesetzbuch zuständig. Wer Träger der Eingliederungshilfe ist, ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Bei Mehrfachbehinderungen richtet sich die Zuständigkeit danach, für welche Art der Behinderung Ihres Kindes eine Eingliederungshilfe erforderlich ist. Fragen Sie bitte bei Ihrem Jugendamt nach.

Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort können Sie auch online finden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellt einen Reha-Zuständigkeitsnavigator im Internet bereit: Startseite

Der Ablauf einer Hilfe zur Erziehung wird hier vorgestellt. Die wichtigsten Schritte sind

  • Kontaktaufnahme
    Nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Jugendamt auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
  • Beratungsgespräche im zuständigen Jugendamt
    Sie besprechen mit einer Fachkraft vom Jugendamt Ihr Anliegen. Ihnen werden mögliche nächste Schritte aufgezeigt. Dies können zum Beispiel Anlaufstellen in Ihrer Nähe sein. Oder Eingliederungshilfen. Das Jugendamt beantwortet Ihnen alle Fragen zum Verfahren, zu möglichen Eingliederungshilfen für Ihr Kind, sowie zu Ihren Rechten und Pflichten.
  • Einholen einer ärztlichen Stellungnahme
    Das Jugendamt gewährt Eingliederungshilfen auf Grundlage einer ärztlichen Stellungnahme. Mit Ihrer Erlaubnis holt das Jugendamt eine ärztliche Stellungnahme ein.
  • Antrag stellen
    Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe für Ihr Kind. Ab 15 Jahren können Jugendliche für sich selbst einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Den Antrag können Sie gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im Jugendamt ausfüllen.  Sie können den Antrag auch online stellen. Dafür bekommen Sie die Internetadresse und den Zugangscode nach der persönlichen Beratung.
  • Jugendamt prüft und entscheidet
    Das Jugendamt prüft, ob Ihrem Kind eine Eingliederungshilfe zusteht. Die Fachkräfte im Jugendamt überlegen, welche Art der Hilfe notwendig und geeignet ist. Das Ergebnis besprechen die Fachkräfte mit Ihnen. Sie erhalten einen Bescheid.  Sie können Widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt feststellt, dass Ihr Kind keine Unterstützung bekommt.
  • Entscheidung für eine Hilfe
    Nach der Bewilligung des Antrags sucht die Familie gemeinsam mit dem Jugendamt eine geeignete Hilfe aus. Die Eingliederungshilfe wird von einem freien Träger geleistet. Sie suchen den Träger gemeinsam mit dem Jugendamt aus. Freie Träger sind Vereine, Unternehmen oder Stiftungen. Ihren Wünschen stimmt das Jugendamt meistens zu.
  • Hilfeplan erstellen
    Nun gibt es das sogenannte Hilfeplangespräch. In diesem Gespräch geht es um Ihre Ziele, die mit der Eingliederungshilfe erreicht werden sollen. Teilnehmende sind Ihr Kind und Sie, das Jugendamt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom freien Träger. Wenn Sie damit einverstanden sind, kommen weitere Institutionen dazu, wie zum Beispiel die Schule. Der Hilfeplan wird vom Jugendamt verfasst und an alle Beteiligten verteilt.
  • Durchführung der Hilfe
    Die Unterstützung bekommen Sie durch Mitarbeitende eines freien Trägers der Jugendhilfe. Ihre Mitarbeit ist dabei wichtig.
  • Finanzierung
    Viele Hilfen sind kostenfrei. Nähere Informationen zur Finanzierung lesen Sie hier.
  • Überprüfung der Hilfe
    In regelmäßigen Abständen kommen Sie und Ihre Familie mit den Fachkräften des freien Trägers und mit der Fachkraft vom Jugendamt zu einem Hilfeplangespräch zusammen. Gemeinsam besprechen Sie, ob die Hilfe wirksam ist.
  • Anpassung oder Beendigung der Hilfe
    Im besten Fall benötigt Ihr Kind keine Hilfe mehr. Dann wird die Eingliederungshilfe beendet. Wenn Ihr Kind weiterhin Unterstützung braucht, dann wird die Hilfe verlängert.

Ambulante Eingliederungshilfen sind kostenfrei für Eltern und für junge Volljährige.  Dies sind Hilfen, die Sie in der eigenen Familie oder dem alltäglichen Umfeld erhalten.

Ein Kostenbeitrag erhebt das Jugendamt, wenn Hilfen über einen Teil des Tages in einer Einrichtung, zum Beispiel in einer Tagesgruppe, oder außerhalb der Familie, zum Beispiel in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie, gegeben werden. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen. Auch hierzu berät Sie das Jugendamt.

Das Jugendamt informiert Sie, wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind weitere medizinische Leistungen zur Rehabilitation braucht. Neben dem Jugendamt gibt es noch andere Rehabilitationsträger für Menschen mit Behinderungen. Zuständig sein können zum Beispiel auch: die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine alternative Beratungsstelle für Eltern von Kindern ab dem 15. Lebensjahr. Diese Beratungsstelle informiert und beraten Sie kostenlos. Hier gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich von Betroffenen beraten lassen. Die EUTB hilft bei individuellen Fragen. Sie ist unabhängig von Ämtern und Trägern, die Leistungen gewähren oder die Hilfen durchführen.

Diese Beratungsstellen finden Sie unter https://www.teilhabeberatung.de/beratung/ beratungsangebote-der-eutb


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

Mein Jugendamt finden

Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de