Das Jugendamt

Unterstützung in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Jugendamt gibt es den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), der Kinder, junge Menschen und deren Familien in persönlicher oder familiärer Not Hilfe anbietet. Die Fachleute unterstützen Sie, die Ursachen des Problems zu finden. Die Fachleute können Ihnen individuelle Hilfe zur Erziehung vermitteln.

Dieser Onlinedienst bietet Ihnen Informationen zum Thema Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

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Wie hilft mir das Jugendamt?

Was sind Hilfen zur Erziehung?

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An wen richtet sich dieses Angebot?

Das Jugendamt berät und unterstützt Familien bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

Eltern und Sorgeberechtigte

Das Zusammenleben in einer Familie kann herausfordernd sein. Es gibt Situationen, in denen Eltern Unterstützung brauchen. Das Jugendamt berät Sie umfassend und kann Ihnen individuell helfen.

Junge Volljährige

Der Einstieg in das Erwachsenenleben ist oft herausfordernd: Die Unterstützung von Familie und Freundinnen und Freunden reicht nicht aus? Das Alleinwohnen bereitet Ihnen Schwierigkeiten? Das Schreiben von Anträgen und der Kontakt mit Behörden und Ämtern fällt Ihnen schwer? Das Jugendamt ist in diesen und vielen weiteren Situationen Ihr Ansprechpartner. Es hilft Ihnen, Ihren eigenen Weg selbstständig zu gehen.

Kinder und Jugendliche

Das Leben kann kompliziert sein. Du hast Probleme in der Familie oder mit deinen Eltern? Du weißt in deiner Freizeit nicht wohin? In der Schule läuft es nicht rund? Dann kannst du zum Jugendamt gehen. Die Leute dort wissen fast immer Rat oder können dir ihre Hilfe anbieten.


Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Hilfe. Jugendämter helfen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige selbst nicht weiterkommen.

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Häufig gestellte Fragen

Es ist rechtlich geregelt, in welchen Fällen Du einen Verteidiger zur Seiten gestellt bekommst: Zum Beispiel: <o:p></o:p>

  • wenn es um einen schwerwiegenderen Tatvorwurf geht, <o:p></o:p>
  •  Du bereits in U-Haft sitzt<o:p></o:p>
  •  oder unter einer Bewährung stehst. <o:p></o:p>

In diesen Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger und Du musst nichts weiter tun. In den übrigen Verfahren musst Du selbst entscheiden, ob Du einen Rechtsbeistand willst. Häufig fühlt man sich sicherer mit einem Anwalt an der Seite. Allerdings muss man die Kosten selbst tragen, außer bei einem Freispruch.
Unabhängig vom Anwalt, muss das Gericht ein gerechtes Urteil finden.<o:p></o:p>

Sie können sich anonym beim Jugendamt melden. Jede Nachricht wird vom Jugendamt ernst genommen. Dabei ist es egal, ob sie per E-Mail, als Brief oder telefonisch ankommt. Das Jugendamt ist verpflichtet, Sie zu beraten. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Bei einer anonymen Meldung taucht Ihr Name nicht in der Akte auf. Das Jugendamt kann Ihnen dann allerdings keine Rückmeldung geben. Wenn Sie ihren Namen nennen, kann das Jugendamt Sie später um weitere Informationen bitten, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Es hat dafür vorbeugende, familienunterstützende Angebote. Sie tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Ziel ist es, dass Ihr Kind in der Familie bleiben kann. Ein Kind kann nur aus der Familie genommen werden, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist.

Ihre Daten und Informationen muss das Jugendamt besonders schützen. Dieser Schutz der persönlichen Angaben soll das Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitarbeitenden im Jugendamt fördern. Die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt. Ohne Ihre Einwilligung ist die Weitergabe Ihrer Daten nur erlaubt, wenn eine mögliche Gefährdung Ihres Kindes besteht.

Viele Angebote des Jugendamtes sind kostenfrei. Für ambulante Hilfen zahlen Familien nichts dazu. Ambulant ist zum Beispiel eine sozialpädagogische Familienhilfe. Bei stationärer Hilfe müssen sich Eltern an den Kosten beteiligen. Lebt ein Kind in einer Wohngruppe, dann ist das eine stationäre Hilfe.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn akut eine Gefahr für die Entwicklung eines Kindes besteht. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohlergehen des Kindes oder Jugendlichen erheblichen Schaden nehmen wird, wenn diese Gefahr nicht rasch beendet wird. Diese Gefahr wird von Fachleuten des Jugendamtes überprüft. Man spricht auch von Kindeswohlgefährdung, wenn solch eine Gefahr für die Entwicklung eines Kindes unmittelbar bevorsteht. 

Im Jugendamt arbeiten geschulte Fachleute. Das sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Menschen mit anderen geeigneten Berufen. Sie haben Erfahrung in der Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien und Kindern in besonderen Lebenslagen.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine offene Anlaufstelle im Jugendamt für alle Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. Hier arbeiten erfahrene Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Der Allgemeine Soziales Dienst heißt in manchen Kommunen Bezirkssozialdienst, Familienberatungsdienst oder Regionaler Sozialer Dienst.

Der ASD hat viele Aufgaben. Hier ist man offen für alle Anfragen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern. Auch Fachkräfte anderer Ämter, von Behörden, Kindergärten, Schulen, Vereinen oder der Polizei können sich an den ASD wenden. Bei Fragen zur Erziehung, zu familiären Konflikten, Trennung/Scheidung, in Not- und Konfliktlagen sowie zum Kinderschutz kann der ASD helfen. Die Mitarbeitenden beraten und informieren Sie über persönlich auf Ihre Situation angepasste Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Sie können Ihnen Angebote machen, die für Ihre Situation geeignet sind.

Das Beratungsangebot der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig. Es entstehen keine Nachteile, wenn Du nicht zum Gespräch kommst. Allerdings sind die Informationen der Jugendhilfe im Strafverfahren wichtig für das Jugendgericht. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät das Jugendgericht bei der Einschätzung deiner Lebenssituation und bringt pädagogisch sinnvolle Vorschläge zur Beendigung des Verfahrens ein.
Die Teilnahme an der Beratung ist keine Pflicht, aber es ist meistens von Vorteil für Dich.<o:p></o:p><o:p></o:p>

Die meisten Jugendlichen und Heranwachsenden gehen zur Schule, machen eine Ausbildung oder sind berufstätig. Deswegen sollen aber keine Nachteile entstehen. Nimm am besten Kontakt zum der Jugendhilfe im Strafverfahren in deinem Jugendamt auf. Gemeinsam finden sie mit dir eine Lösung. <o:p></o:p>

Jugendkriminalität betrifft viele junge Menschen und ist häufig von kurzer Dauer. In vielen Fällen zeigen sich junge Menschen vom Erwischt werden, dem Kontakt mit der Polizei, den Erziehungsgesprächen mit den Eltern und einer möglichen Gerichtsverhandlung nachhaltig beeindruckt. Es kann sich aber auch um Anzeichen einer komplexen Problemlage handeln. In beiden Fällen sollten Sie die Situation weder herunterspielen noch dramatisieren. Haben Sie zum erzieherischen Umgang mit der Situation Fragen, nutzen Sie die Beratung der Jugendhilfe im Strafverfahren.<o:p></o:p>

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Jugendgericht will Jugendlichen oder Heranwachsenden die berufliche Zukunft nicht erschweren. Im Führungszeugnis stehen Verurteilungen erst ab 6 Monaten Haft. Allerdings auch wenn sie zur Bewährung ausgesprochen werden. Ansonsten musst Du keinem erzählen, dass du beim Jugendgericht warst. Hingegen enthält das Erziehungsregister alle Eintragungen. Zugriff darauf haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Allerdings wird in der Regel das Erziehungsregister mit der Vollendung des 24. Lebensjahren gelöscht.<o:p></o:p>

Das ist nicht immer der Fall. Zuerst prüft die Staatsanwaltschaft den Vorgang und entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird. So kann zum Beispiel eine Einstellung ohne Maßnahme erfolgen. Bekommst Du eine Anklage, dann kommt es in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung.<o:p></o:p>

  • Bist Du unter 18 Jahre alt und wirst angeklagt, so ist die Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Zuschauer und Presse, von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. Deine Eltern dürfen dennoch dabei sein.<o:p></o:p>
  • Bist Du 18 Jahre oder älter und wirst angeklagt, ist die Öffentlichkeit zugelassen. Dies bedeutet, dass die Presse über die Gerichtsverhandlung berichten kann. Allerdings dürfen bei der Berichterstattung keine Namen stehen.<o:p></o:p>
  • Sollte ein Mitangeklagter 18 Jahre oder älter sein, ist grundsätzlich die Gerichtsverhandlung öffentlich. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch bei jungen Volljährigen die Öffentlichkeit ausschließen. Dies sollte mit der Jugendhilfe im Strafverfahren und gegebenenfalls dem Rechtsanwalt besprochen werden.<o:p></o:p>

Bist Du Schülerin oder Schüler, verfügst Du über kein eigenes Geld oder wirst Du freigesprochen, trägt der Staat die Verfahrenskosten. Bist Du in Ausbildung oder hast eigenes Geld, kann es sein, dass Du die Verfahrenskosten tragen musst.<o:p></o:p>

Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung der BAG Landesjugendämter erstellt. Mehr erfahren unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de